Organisation Genossenschaft Kraftwerk1 (KW1)
Das Zusammenleben bei Kraftwerk1 beruht zu grossen Teilen auf Selbstorganisation, Mitbestimmung und Solidarität der Bewohnenden. Grundlage dafür bilden verschiedene Werte und Grundsätze, aber auch unterschiedliche Gefässe und Regelungen, die im Lauf der Jahre gemeinsam geschaffen wurden - und ständig weiterentwickelt werden.
Siehe auch: Kraftwerk1 kurzgefasst
Im Hausbuch werden wichtige Grundsätze, Gefässe und Regelungen unserer Genossenschaft beschrieben.
Kommunikation Kraftwerk1
Unsere Genossenschaft Kraftwerk1, die Siedlungen und die Mitglieder der Genossenschaft können über drei Kanäle miteinander kommunizieren: die interaktive Kommunikationsplattform beUnity, die Website der Genossenschaft und Mails.
Plattform beUnity
Genaue Informationen dazu, wie beUnity funktioniert, findest du im Text über beUnity.
Website Kraftwerk1
Die Website von Kraftwerk1 enthält ganz viele Informationen zur Genossenschaft und zu den einzelnen Siedlungen.
Hier ein paar Hinweise, wo du welche wichtigen Informationen findest (unvollständig):
- Aktuell: Informationen zu laufenden Projekten, Veranstaltungen oder News aus der Geschäftsstelle, aber auch Informationen zu den verschiedenen Siedlungen, zur Generalversammlung (GV), zu Soziokratie und Ausrichtung - und einiges mehr
- Siedlungen: Hintergrundinformationen und Aktualitäten
- Genossenschaft: Vermietung von Wohnungen oder Gewerberäumen (Voraussetzungen, Bedingungen, Ablauf von Vermietungen); Organisation, Strategie und Grundsätze der Genossenschaft, ökologische Nachhaltigkeit, Mitwirkungsmöglichkeiten der Genossenschafter*innen; Geschichte von Kraftwerk1
- Kontakt: Erreichbarkeit der Geschäftsstelle und Kontakte aller Mitarbeitenden (Geschäftsstelle, Vorstand, Siedlungs-Delegierte)
- Dokumente: u.a. Statuten, Jahresberichte, Vermietungsreglemente, Deklarationsformular Spiritbeitrag
- Freie Objekte: Vergabekriterien und Mietbedingungen für die Miete von Wohnungen, Möglichkeit der Mietzinsreduktion für Wenigverdienende, Ausschreibung von WG-Zimmern
Mails
Für aktuelle Informationen zur Genossenschaft oder zu den Siedlungen, erhältst du auch immer wieder Mails von der Geschäftsstelle. Darin erfährst du z.B. Interessantes zu Projekten, erhältst Hinweise auf Veranstaltungen, Informationen zur Generalversammlung (GV) oder Ausschreibungen von Wohnungen oder Gewerberäumen.
Charta
Die Charta ist ein Gründungsdokument, das 1995 von den Genossenschafter*innen erarbeitet wurde. Sie enthält soziale, ökologische und kulturelle Leitlinien, die als Orientierung für die Eigeninitiative und Selbstorganisation der Bewohner*innen dienen. Die Charta beschreibt zudem die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Mittel zur Umsetzung der Leitlinien.
Die Charta ist sozusagen Zeitzeugin der Gründung von Kraftwerk1. Die heutigen Ziele und Handlungsanleitungen unserer Genossenschaft werden demgegenüber in der Ausrichtung beschrieben.
Die Charta findest du unter: Kraft-Werk 1 – Charta
Statuten
Die Statuten der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 legen die wichtigsten Regeln und Grundsätze im Allgemeinen, für Mitgliedschaften, finanzielle Bestimmungen und die Organisation fest, nach denen die Genossenschaft funktioniert.
Kraftwerk1 hat den Zweck, in Mitverantwortung ihren Mitgliedern preisgünstigen Raum für Wohnen, Arbeiten und öffentliche Nutzungen zu verschaffen und zu erhalten. Dabei fördert sie selbstorganisierte, nachhaltige, ökologische und gemeinwohlorientierte Wohn-, Arbeits- und Lebensformen.
Die Statuten regeln die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Sie legen den Erwerb, die Pflichten und das Beenden der Mitgliedschaft fest. Auch die finanziellen Bestimmungen sind Teil der Statuten und umfassen die Mittelbeschaffung, die Finanzierung der Genossenschaftsanteile (Anteilkapital und Mitgliedschaftsanteil) und die Verzinsung dieser Anteile. Die Organisation der Genossenschaft wird ebenfalls in den Statuten festgelegt und umfasst die Generalversammlung, den Vorstand und die Revisionsstelle. Schlussbestimmungen enthalten Regelungen zur Auflösung der Genossenschaft durch Liquidation oder Fusion.
Statuten: Kraftwerk1-Statuten_GV_170617.pdf
Ausrichtung
Die Strategie von Kraftwerk1 (KW1) beschreibt konkrete Ziele und Handlungsanleitungen unserer Genossenschaft und war bisher jeweils für zehn Jahre in Kraft. Die Strategie, die von 2014 bis 2024 galt, wurde seit 2021 in einem intensiven Prozess mit den Genossenschafter*innen partizipativ überarbeitet, und die Bezeichnung «Strategie» wurde durch «Ausrichtung» abgelöst. Die neue Ausrichtung soll kein fixes Papier mehr sein und hat darum auch kein Ablaufdatum mehr, sondern ist agil und soll mit der Zeit gehen können. Die neue Ausrichtung symbolisiert einen Werte- und Kulturwandel, der Inhalte sowie einen gemeinschaftlichen Prozess umfasst.
Die Ausrichtung besteht aus drei Ebenen:
- Unser Zukunftsbild (oberste Ebene) beschreibt, welche Welt wir uns wünschen - u.a.: eine langlebige Welt, die vielfältig ist und in der auch Kantiges, Schrilles, und Stilles ihren Platz haben; Menschen, die der Natur Sorge tragen und nur so viel verbrauchen wie nötig; Menschen, die sich einbringen und gemeinsam Lösungen finden und einander unterstützen
- Unser Beitrag (zweite Ebene) hält fest, welchen Beitrag wir als KW1 in dieser Welt leisten. Dies beinhaltet u.a.: zusammen leben, miteinander reden, nach aussen wirken, nachhaltig wirtschaften, selbstorganisiert handeln
- Fokusthemen (dritte Ebene) zeigen, welche Themen wir priorisieren und aktuell behandeln. Sie werden fortwährend bearbeitet.
“Unser Zukunftsbild” und “Unser Beitrag” sind übergeordnete, langfristig gültige Ebenen, die bei Bedarf von der GV angepasst werden können. Die Fokusthemen dienen dazu, “Unseren Beitrag” zu präzisieren.
Die Ausrichtung unserer Genossenschaft ist einerseits verbindlich, erlaubt den Siedlungen aber auch viele Spielräume, wie sie diese auf allen Ebenen interpretieren und im Alltag umsetzen wollen.
Die Generalversammlung (GV) von Kraftwerk1 hat 2025 das Zukunftsbild und die unsere Beiträge abgenommen, womit die neue Ausrichtung in Kraft trat. Über die Fokusthemen wurde nicht abgestimmt, da sie keine fixen Ziele, sondern ein lebendiges Arbeitsinstrument darstellen. Die Fokusthemen wurden deshalb an der GV 2025 den soziokratischen Kreisen und Teams von Kraftwerk1 übergeben, die sie in einem fortwährenden Prozess zusammen mit den Genossenschafter*innen weiterbearbeiten werden. Die jährlichen Generalversammlungen sind ein wichtiges Gefäss für diesen fortwährenden Prozess.
(Siehe auch: Soziokratie)
Weitere Informationen:
- Dokumente zu «Unser Beitrag» und «Unser Zukunftsbild» und Fokusthemen (Ziele):
- Div. Informationen zum bisherigen und laufenden Ausrichtungsprozess:
- KW1_Ausrichtungsprozess_Chronologie.pdf
- KW1_Ausrichtung_Wissensstand_20250311
- www.kraftwerk1.ch/mural («Enter as a visitor» - ohne Registrierung)
Für alle Informationen und Dokumente zur Ausrichtung: www.kraftwerk1.ch - dort in der Suchfunktion “Ausrichtung” eingeben

Soziokratie
Kraftwerk1 hat sich entschieden, die Genossenschaft (Geschäftsstelle, Vorstand und die Schnittstelle zu den Siedlungen mit Delegierten) soziokratisch zu strukturieren. Die Soziokratie ist ein Selbstorganisationsmodell. Wichtig ist: Es sollen möglichst viele gehört werden und Entscheide werden gemeinsam getroffen. Gleichwertigkeit und arbeiten auf Augenhöhe sind Grundprinzipien.
Entscheide werden dort getroffen, wo es die Menschen betrifft. Dafür gibt es Teams, die sich in Kreisen organisieren. 2024 hat Kraftwerk1 ein Pilotprojekt gestartet, für das unter anderem die Kreise «Soziales (SOZ)» und «Planung, Bau, Betrieb (PBB)» geschaffen wurden. Im Verlauf des Pilotprojekts kam noch der Kreis «Entwicklung und Nachhaltigkeit (KEN)» dazu.
Vertreter*innen jeder Siedlung sind als Delegierte ihrer Siedlung in den erstgenannten zwei Kreisen dabei. Sie sind ein Bindeglied zwischen den Siedlungen und der Geschäftsstelle. In diesen beiden Kreisen werden Grundsatzfragen diskutiert. Beispiele für den Kreis «SOZ» sind: Wie können wir Sorgfalt und Verantwortung der Bewohnende für die Einrichtung und Materialen der Siedlung fördern? Oder: Welche Möglichkeiten gibt es für Bewohnende, wenn sie unzufrieden sind mit bestimmten Vorgehensweisen der Geschäftsstelle? Im Kreis «SOZ» geht es aber auch darum, wie Kraftwerk1 neuen Wohnraum schaffen kann. Ein Beispiel für den Kreis «PBB» ist: Was ist zu überlegen und welche Entscheide sind nötig, wenn einmal siedlungsübergreifend alle Kühlschränke ersetzt werden müssen?).
In den Kreisen werden aber auch Diskussionen zur Ausrichtung unserer Genossenschaft geführt. Grundlegend für die Arbeit ist die Ausrichtung, welche an einer Generalversammlung (GV) verabschiedet wurde. Beschlüsse oder weitergehende Fragen, die daraus hervorgehen, werden dann durch die Delegierten in die Siedlungen hineingetragen.
Die soziokratischen Sitzungen finden nach den Regeln der Kreismoderation statt. Die Sitzungen sind klar strukturiert und werden moderiert. Eine Person bringt als Erstes ein vorgängig angekündigtes Thema ein und informiert nochmals darüber. (Im Vorfeld haben die Sitzungsteilnehmenden schon Informationen erhalten und sich damit befasst.) Danach können alle nacheinander Verständnisfragen stellen. Anschliessend folgen maximal zwei Meinungsrunden, bei denen alle Teilnehmenden der Reihe nach ihre Meinung äussern. So werden alle gehört.
Entscheide werden nach dem Konsentprinzip getroffen. Das heisst: Spätestens nach der zweiten Meinungsrunde schlägt die Moderatorin/der Moderator einen Konsententscheid vor. Ein Entscheid kann getroffen werden, wenn niemand im Kreis einen schwerwiegenden Einwand gegen den Vorschlag hat. So sind die Leute viel zufriedener mit einem Entscheid, als wenn dieser z.B. nach einem Mehrheitsprinzip gefällt wird.
Ausführliche Informationen zur Soziokratie findest du an verschiedenen Stellen:
- Genauere Beschreibung der Soziokratie bei Kraftwerk1: Soziokratie_einfach_erklärt.pdf
- Grundprinzipien: 4_Basisprinzipien_Soziokratie.pdf
- Kreisstruktur (Pilotprojekt): Kreisstruktur_Mitglieder_20251102.pdf
- Beschreibung und Aufgaben der Kreise: Domänen Kreise_Profile Teams_20251101.pdf
- Interview zur Soziokratie von Kraftwerk1:
- Audiodatei: https://vimeo.com/1087946425/23af5eb5de
- Text: Interview_Soziokratie_20250525.pdf
- Aktuelle Informationen zur Soziokratie sind auch auf der Startseite von beUnity abrufbar.
- Weitere Informationen unter: www.kraftwerk1.ch in der Suchfunktion “Soziokratie” eingeben
Vertreterinnen Kreisdelegierte Heizenholz
Kreis “Soziales”: Nadja Schüepp
Kreis “Planung, Bau, Betrieb”: Claudia Thiesen
Siedlungen
Die Genossenschaft Kraftwerk1 besteht aus vier Siedlungen: Hardturm (seit 2001), Heizenholz (seit 2012), Zwicky Süd (seit 2016) und Projekt Koch (Bezugsdatum 2026). Sie sind selbstverwaltet, sind aber gleichzeitig durch inhaltliche soziokratische Kreise miteinander verbunden. (Siehe Soziokratie)
Weitere Informationen zu den einzelnen Siedlungen findest du auf der Website der Genossenschaft unter: kraftwerk1.ch/siedlungen
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist für das Tagesgeschäft und die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und der Generalversammlung (GV) zuständig. Sie ist Anlaufstelle für alle Kontakte mit der Genossenschaft. In dieser Rolle unterstützt, berät und begleitet sie die Siedlungsorganisationen und die Arbeitsgruppen in den Siedlungen. Übergeordnete Ziele sind dabei die Förderung der Selbstorganisation, die Unterstützung des genossenschaftlichen Lebens und des Zusammenhalts der Genossenschaft.
Kontakte: Kraftwerk1_Kontakte
Vorstand
Der Vorstand ist das Führungsorgan der Genossenschaft und für deren Verwaltung verantwortlich. Er bestimmt die Organisationsform, führt die Finanzen, bestellt und beaufsichtigt die Geschäftsstelle, bereitet die Generalversammlung (GV) vor und erstattet den Mitgliedern Bericht über seine Tätigkeit. Er beachtet Gesetze, Statuten und Reglemente der Genossenschaft. Die operative Geschäftsleitung hat der Vorstand vor einigen Jahren an die Geschäftsstelle unter der Leitung eines Geschäftsführers delegiert.
Hier findest du Namen, Ressorts und Kontakte der Vorstandsmitglieder: Kraftwerk1_Kontakte
Generalversammlung (GV)

Die Generalversammlung (GV) ist eine Versammlung, die ein Mal im Jahr in der ersten Jahreshälfte stattfindet. Es sind alle Genossenschafter*innen dazu eingeladen; die Einladung muss mindestens zehn Tage im Voraus geschehen.
An der GV werden u.a. der Vorstand gewählt, das Jahresbudget und der Jahresbericht abgenommen, Jahresrückblicke aus den einzelnen Siedlungen geteilt und vieles mehr. Es wird berichtet, gemeinsam entschieden und abgestimmt. Die GV von Kraftwerk1 findet an unterschiedlichen Orten statt und wird meistens begleitet von gemeinsamem Essen und von einer gemeinsamen Unternehmung. So fühlt sich die GV nicht nur wie ein bürokratisches Organ an, sondern ist eine gemeinsame Aktion.
Neben der ordentlichen GV kann bei Bedarf auch einmal eine ausserordentliche GV stattfinden. Dies z.B., wenn ein grösseres Projekt ansteht, für das schon vor der ordentlichen GV Diskussionen und Beschlüsse nötig sind.
- Genaueres zur Generalversammlung findest du in den Statuten: Kraftwerk1-Statuten_GV_170617.pdf
- Hier findest du die Jahresberichte der Genossenschaft: Kraftwerk1_Dokumente
Spiritbeitrag
Im Kraftwerk1 gibt es die Haltung, dass Menschen, die mehr Geld verdienen, jene unterstützen, die weniger haben. Dies geschieht in Form des Spiritbeitrages. Das ist ein Betrag zwischen CHF 15.00 und CHF 140.00, der monatlich bezahlt wird (als pauschaler Solidaritätsbeitrag, zusammen mit der Miete) und abhängig ist von Einkommen und Vermögen. Die Höhe des Betrages deklariert jede Person auf der Grundlage von Richtwerten selbst. Ändert sich die finanzielle Situation einer Mieterin/eines Mieters einmal, passt sie/er den eigenen Spiritbeitrag an.
Hier findest du das Formular mit den Richtwerten und um die Höhe deines Spiritbeitrages zu deklarieren bzw. anzupassen: Spiritbeitrag_Selbstdeklaration_KraftWerk1
40 Prozent des Spiritbeitrags fliessen in den Gemeinschaftsfonds (selbstverwaltete Gelder für die jeweiligen Siedlungskassen) und 60 Prozent in den Solidaritätsfonds (um Mieten und Anteilkapitalien von Wenigverdienenden zu senken). Der Spiritbeitrag steht für den sozialen Spirit des Miteinanders – im Kraftwerk1 ist wohnen mehr als nur mieten.
(Siehe dazu auch die Informationen zur Miete.)
Vermietungs-Regelungen
Im Folgenden erhältst du viele wichtige Informationen zur Vermietung von Mietobjekten von Kraftwerk1. Die vollständigen Informationen findest du in den Dokumenten, zu denen bei den verschiedenen Unterthemen ein Link angegeben ist.
Die Informationen im Hausbuch beziehen sich mehrheitlich auf die Vermietung von Wohnungen und WG-Zimmern.
- Spezifische Regelungen zu Gewerbe- und Atelierräumen (Arbeitsflächen) findest du unter: Reglement_Vermietung Arbeitsflächen
- Ausführliche Informationen zur Vermietung aller Räume findest du unter:
KW 1 Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224.pdf
- Informationen zur Vermietung von Wohnräumen: KW 1_Reglement fuer die Vermietung von Wohnraeumen_2022.pdf
Freie Objekte
Bei Kraftwerk1 gibt es selten freie Wohnungen. Über freie Wohnungen werden Genossenschaftsmitglieder direkt informiert. Kraftwerk1 führt keine Warteliste. Auf der Website werden unter “Freie Objekte” jedoch freie WG-Zimmer ausgeschrieben.
Vergabe von Objekten
Du suchst eine neue Wohnung oder einen Arbeitsraum? Als Genossenschaftsmitglied bekommst du per E-Mail Informationen zu freien Objekten. Bei der Ausschreibung einer Wohnung können sich alle Mitglieder der Genossenschaft bewerben (unabhängig davon, ob sie schon in einer Kraftwerk1-Siedlung wohnen oder nicht). Interessierst du dich für eine ausgeschriebene Wohnung oder einen Arbeitsraum, meldest du dich für eine Besichtigung an. Danach nimmt die Geschäftsstelle die Bewerbungen entgegen.
Falls ein WG-Zimmer frei wird, schreibt die WG dies meist über beUnity aus. Die Vergabe des Zimmers erfolgt durch die WG - nicht durch die Geschäftsstelle. (Weitere Informationen zu WGs unter: Wohngemeinschaft (WG) )
Manchmal kann es innerhalb einer Siedlung auch eine Veränderungskonferenz geben. Hier geht es darum, veränderten Wohnbedürfnissen in der Siedlung gerecht zu werden: Bewohner*innen, die Bedarf an einer anderen Wohnung oder einem WG-Zimmer haben, treffen sich an einem runden Tisch und suchen gemeinsam Lösungen, die zu Rochaden führen. Zuerst wird aber per Mail abgeklärt, wer Interesse an einer Veränderungskonferenz hat und ob die Konferenz aufgrund der Rückmeldungen zustande kommt.
Für jede Siedlung gibt es eine Vermietungskommission, die im Heizenholz aus drei Bewohner*innen (momentan Reini Elsener, Daniel Monn und Karin Moser) und einer Person aus der Geschäftsstelle besteht. Diese Kommission entscheidet über die Vergabe des ausgeschriebenen Mietobjekts. Über den Entscheidungsprozess wird Stillschweigen gewahrt und gegen Entscheide kann kein Einspruch erhoben werden.
Die Vermietungskommission entscheiden anhand von Kriterien, die im Vermietungsreglement festgehalten sind, an wen das Mietobjekt vergeben wird. Es sind Faktoren wichtig wie z.B.: Belegungsvorschriften, Dringlichkeit des Wohnungswechsels, soziale Durchmischung, Bereitschaft, sich im Siedlungsleben zu engagieren, Dauer der Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Genauere Informationen im Reglement für die Vermietung von Wohnräumen, Abs. 2:
KW1_Reglement fuer die Vermietung von Wohnraeumen_2022
Die Mieter*innen haben bei der Neuvermietung benachbarter Wohnungen ein Vorschlagsrecht. Für diese Vorschläge bzw. Bewerber*innen gelten die gleichen Kriterien und Anforderungen wie für andere Bewerber*innen
Mietbedingungen
Die Miete eines Genossenschaftsobjektes setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus. (Ausnahmen sind möglich.) Dazu gehört auch die Zahlung eines Mitgliedschaftsanteils.
Mieter*innen zahlen für eine Mietwohnung ein Anteilkapital. Es wird bei Mietantritt fällig und beträgt Fr. 15'000 pro 35 m2 gemieteter Fläche. Das Anteilkapital wird verzinst, soweit es das Geschäftsergebnis erlaubt. Den Zinssatz legt die Generalversammlung fest.
Wenn du das Anteilkapital nicht aufbringen kannst, kannst du bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft einen Antrag auf Reduktion stellen.
Genauere Informationen im Reglement des Solidaritätsfonds: Reglement-des-Solidaritaetsfonds.pdf
Die Zunahme der Wohnfläche pro Person und als deren Folge die Zersiedelung der Landschaft gehören zu den wichtigsten ökologischen Probleme der Schweiz. Kraftwerk1 will, dass möglichst viele Menschen in dem Raum wohnen können, den die Genossenschaft zur Verfügung stellt. Sie hat deshalb für jede Wohnung eine Mindestbelegung eingeführt, die nur für eine beschränkte Zeit unterschritten werden darf. Ist eine Wohnung unterbelegt, wird den Mieter*innen nach Möglichkeit eine kleinere Wohnung angeboten.
Die Grundsätze der Mindestbelegung sind im Vermietungsreglement (Abs. 3) festgehalten:
KW1_Reglement fuer die Vermietung von Wohnraeumen_2022
Wohngemeinschaft (WG)
Sehr grosse Wohnungen werden von der Genossenschaft an Vereine vermietet. Diese wiederum vermieten die einzelnen Zimmer und Gemeinschaftsflächenanteile mittels Untermietvertrag an ihre Mitglieder. Die Organisation als Verein ermöglicht den Bewohner*innen eine selbständige Organisation ihres Zusammenlebens und die interne Aufteilung der Mietzinse und des Anteilkapitals. Auch muss nicht bei jedem Wechsel der Mietvertrag mit der Genossenschaft angepasst werden.
Sucht eine WG neue Mitbewohner*innen, kann sie dies auf externen Kanälen, aber auch auf beUnity ausschreiben. Sie kann die Ausschreibung zudem an die Geschäftsstelle schicken (an marianne.gadient@kraftwerk1.ch ), damit sie das Inserat auf der Homepage von Kraftwerk1 unter "Freie Objekte" veröffentlicht.
Für freie WG-Zimmer kannst man sich bewerben, wenn man noch nicht Genossenschafter*in ist. Man muss aber beim Mietbeginn Genossenschafter*in werden.
Im Rahmen des Mietvertrags gelten für Vereine folgende speziellen Bedingungen:
- Vereinsstatuten und deren Änderungen: Diese sind dem Vorstand vorzulegen.
- Mietzinsanpassungen und Vertragsänderungen durch die Genossenschaft: Müssen den WG-Mitgliedern gemäss gesetzlichen Bestimmungen über die Formvorschrift bekanntgegeben werden.
- Vertragsverhältnis zwischen Verein und Vereinsmitgliedern: Die allgemeinen Vertragsbedingungen zum Mietvertrag für Wohn- und Gewerberäume und darin speziell Abs. 4.1 (Gemeinschaftliche Miete von Wohnräumen) sind integrierter Bestandteil des Untermietvertrags. Siehe: KW1_Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224
Miete
Kraftwerk1 wird als gemeinnütziger Wohnbauträger von der Stadt Zürich unterstützt. Deshalb gilt für unsere Genossenschaft ein eigenes Reglement: Die Mietzinsfestlegung und Mietzinsanpassungen basieren auf dem Mietzinsreglement 841.150 der Stadt Zürich.
Mietzinsreglement09_V3.pdf)
Die Mietzinsgestaltung richtet sich nach der sogenannten Kostenmiete. Das heisst: Die Miete ist genauso hoch, dass sie die tatsächlichen Kosten des Wohnbauträgers (Genossenschaft Kraftwerk1) deckt. Massgebend ist das Mietzinsreglement der Stadt Zürich. Mittel- bis langfristig bewirkt die Kostenmiete deutlich günstigere Mietzinsen als bei vergleichbaren Objekten auf dem Wohnungsmarkt.
Das Büro für Wohnbauförderung ist für die Kontrolle der Nettomietzinsen (ohne Nebenkosten) zuständig. Das Finanzdepartement ist die erste Anfechtungsinstanz bei Mietzinsbeschwerden.
Die monatliche Miete setzt sich zusammen aus Nettomietzins, Nebenkosten (akonto) sowie einem Spiritbeitrag.
Der Spiritbeitrag ist ein selbstdeklarierter Geldbeitrag. Hierzu existiert eine Richtwerttabelle mit der Höhe des Spiritbeitrags – abhängig von Einkommen und Vermögen.
Formular für Selbstdeklaration, mit Richtwerttabelle unter: Spiritbeitrag_KraftWerk1
Bei Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind die Mietenden gebeten, die Verwaltung zu informieren bzw. die Höhe des Spiritbeitrags anzupassen.
40 Prozent des Spiritbeitrags, den die Bewohner*innen bezahlen, fliessen in den Gemeinschaftsfonds unserer Siedlung und werden für gemeinschaftliche Anschaffungen und Projekte verwendet. 60 Prozent der Spiritbeiträge gehen in den Solidaritätsfonds, um die Miete und das Anteilkapital von Wenigverdienenden zu senken.
Wenn du nicht in der Lage bist, den Mietpreis deiner Wohnung zu bezahlen, kannst du bei der Solidaritätskommission der Genossenschaft eine Mietzinsreduktion beantragen. Diese Kommission besteht aus drei, wenn möglich fachlich ausgewiesenen Mitgliedern, die nicht in einer Siedlung von Kraftwerk1 wohnen.
Für eine mögliche Mietzinsreduktion gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Mietzins übersteigt einen Drittel aller deiner Einkünfte.
- Der anvisierte Flächenbedarf steht in einem adäquaten Verhältnis zur Personenzahl (eine erwachsene Person ca. 30 m2, ein Kind unter 16 Jahren ca. l0 m2).
- Du hast kein steuerbares Vermögen.
Eine Mietzinsreduktion versteht sich (wie die Reduktion des Anteilkapitals) als Ergänzung oder Überbrückung des Unterstützungsangebotes öffentlicher oder privater Institutionen.
Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds und der Solidaritätskommission unter:
Reglement-des-Solidaritaetsfonds.pdf
Mietzinsanpassungen
Mietzinsanpassungen können jederzeit vorgenommen werden, wenn diese durch die aktuelle Finanzsituation des Wohnbauträgers (Genossenschaft Kraftwerk1) ausgewiesen sind.
Mietzinsanpassungen müssen insbesondere geprüft werden, wenn
- die Hypothekar-, Kapital- oder Baurechtszinsen (massgebend ist der Referenzzinssatz) seit der letzten Mietzinsveränderung um mindestens einen halben Prozentpunkt gesenkt oder erhöht wurden;
- nach Veränderungen der Gebäudeversicherungswerte um mindestens 5%;
- bei Investitionen, welche eine wesentliche Wertvermehrung zur Folge haben, soweit diese vom Finanzvorstand anerkannt wird;
- wenn festgestellt wird, dass die bewilligte Mietzinssumme nicht mehr angemessen auf die einzelnen Wohnungen verteilt ist.
Daraus resultierende erhebliche Mietzinsveränderungen sind gestaffelt vorzunehmen. Die Staffelungsschritte sollen in der Regel die betreffenden Mietverhältnisse höchstens um jährlich 5% der bisherigen Nettomiete zusätzlich belasten oder entlasten.
Tritt einer dieser Fälle ein, entscheidet der Vorstand über allfällige Mietzinsanpassungen, welche den Mieter*innen per Newsletter mitgeteilt werden.
Untermiete
Eine ganze oder teilweise Untervermietung setzt die schriftliche Zustimmung von Kraftwerk1 voraus. Sie muss zwingend vor Antritt der Geschäftsstelle zur Genehmigung vorgelegt werden. Kraftwerk1 kann die Untermiete nur im Rahmen von OR Art. 262, Abs. 2 verweigern.
Die Untervermietung von Wohnräumen ist maximal für ein Jahr zulässig. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung wieder von der/dem Hauptmieter*in dauernd bewohnt oder ansonsten gekündigt werden. Davon nicht berührt ist die Untermiete im Rahmen einer Wohngemeinschaft.
Genauere Informationen zur Untermiete finden sich in folgenden Dokumenten:
- Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Mietvertrag, Abs. 3.5: KW1_Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224
- Reglement für die Vermietung von Wohnräumen, Abs. 4: KW1_Reglement fuer die Vermietung von Wohnraeumen_2022
Unterhalt und Änderungen des Mietobjekts
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Mietvertrag regeln in Abs. 8.12, welche Unterhaltspflicht du als Mieter*in hast, aber auch, was bezüglich Reparaturarbeiten oder Änderungen des Mietobjekts gilt: KW1_Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224
Zur Unterhaltspflicht, die du als Mieter*in hast: Siehe Zuständigkeit Unterhalt
Noch konkretere Regelungen enthält folgendes Dokument: KW1_Merkblatt_Mietendenausbau_20250122.pdf
Vor der Durchführung baulicher Änderungen braucht es in jedem Fall eine Genehmigung der Verwaltung.
Haustiere
Für das Halten von Haustieren wie z.B. Hunde, Katzen und weiterer grösserer Tiere braucht es eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis der Geschäftsstelle. Kleintiere wie Meerschweinchen, Kanarienvögel, Zierfische etc. dürfen bei haustiergerechter Behandlung ohne Erlaubnis gehalten werden, wenn ihre Anzahl das übliche Mass nicht überschreitet.
Genauere Informationen unter: Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Mietvertrag, Abs. 12.2:
KW1_Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224
Im Aussenraum der Siedlung Heizenholz sind Hunde nur angeleint erlaubt. Auf dem Grundstück der ZKJ sind mit Ausnahme der Wege zum Wald keine Hunde erlaubt.
Kündigung / Wohnungsübergabe
Als Mieter*in kannst du den Mietvertrag mit eingeschriebenem Brief auf Monatsende kündigen (ausser auf den 31. Dezember). Dabei musst du die Kündigungsfrist beachten. Das Schreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterin (Geschäftsstelle) eintreffen. Bei mehreren Mietenden muss die Kündigung von allen Mietenden unterzeichnet werden.
Das Mietobjekt muss geräumt und gereinigt mit allen Schlüsseln spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12 Uhr zurückgegeben werden. Fällt dieser Tag auf einen gesetzlichen Feiertag, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12 Uhr.
Weitere Informationen unter: Allgemeine Vertragsbedingungen zum Mietvertrag für Wohn- und Gewerberäume, 10. «Beendigung des Genossenschafts- bzw. des Mietverhältnisses»:
KW1_Allgemeine Bedingungen Wohnen und Gewerbe_140224
Checkliste für Wohnungsrückgabe: KW1_Checkliste Wohnungsabgabe_20220505
Fragen und Anliegen zur Vermietung
Kontakt: Marianne Gadient (Mietwesen und Immobilienbewirtschaftung), Geschäftsstelle
marianne.gadient@kraftwerk1.ch
Tel. +41 (0)44 446 40 62
+41 (0)79 219 33 11
Die Bewohner*innen können sich bei folgenden Themen an Marianne Gadient wenden:
· Mietzins, Spiritbeiträge, Anteilkapital
· Finanzierungsschwierigkeiten der Miete/Anteilkapital
· Anfragen für Mietzins- und Anteilkapitalreduktion
· Meldung von Aus- und Einzügen (auch für Gross-WG’s, Vereine)
· Vermietung von Parkplätzen
· Vermietung von Hobbyräumen
· Wunsch nach Veränderungskonferenzen
· Grundsätzlich alles, was die Vermietung (Wohnungen, etc.) betrifft